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Warnstufe: Tennishalle nur mit Genesenen-, Impf- oder neg. PCR-Test-Nachweis

Anja Lippmann • Nov. 05, 2021

Seit 3.11. gilt bezüglich der Corona-Regeln die Warnstufe in Baden-Württemberg. Für den Zutritt zur Tennishalle müssen nun Personen, die keinen Genesenen- oder Impf-Nachweis haben, einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen. Ausnahmen von dieser Pflicht gibt es für bestimmte Personengruppen.

Wer einen Tennishallenplatz buchen möchte, muss vorher einmalig den Genesenen- oder Impfnachweis plus eine Erklärung zur Einwilligung in die Datenverarbeitung dieses Nachweises in der Geschäftsstelle der SGW vorlegen. Anschließend kann während der gesamten Gültigkeit des Nachweises gebucht werden. Eltern können die Nachweise für ihre Kinder (für Schulkinder von 6 bis 17 Jahren ist der Schülerausweis oder ein vergleichbares Dokument der 3G-Nachweis).

Für Wettspiele in der WTB-Winterrunde sind die Mannschaftsführer*innen der jeweiligen Heimvereine für Datenverarbeitung, Einhaltung der Corona-Regeln und 3G-Prüfung verantwortlich.

In Trainerstunden führen die Trainer*innen die Datenverarbeitung und die 3G-Prüfung durch.

Weitere Informationen auf unserem Buchungsportal sgw-tennis.ebusy.de

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