Seit Geltungsbeginn der neuesten Corona-Verordnung am 23.02.2022 gilt für den Zutritt und die Nutzung von Sportstätten wieder die 3G-Regel.
Die Tennishalle betreten, auf den Hallenplätzen Tennisspielen, am Tennistraining mit den Trainer*innen teilnehmen und die Umkleiden und Duschen nutzen ist also erlaubt für Personen ab 18 Jahren, die
Für Schüler*innen von 6 bis 17 Jahren gelten in den Faschingsferien vom 28.02. bis 06.03.2022 die Schülerausweise nicht als Testnachweise. Nicht-immunisierte Schüler*innen müssen in dieser Woche einen negativen Testnachweis eines Testzentrums vorlegen. Für die Schulzeit ab 07.03.2022 bis zum Ende der Geltungsdauer der aktuellen Corona-Verordnung am 19.03.2022 gilt dann wieder der Schülerausweis als Testnachweis. Schüler*innen ab 18 Jahren müssen die regulären Bedingungen für Erwachsene s.o. erfüllen. Kinder bis zu Einschulung müssen keinen Nachweis erbringen.
Für alle Mitglieder, die uns Ihren Geimpft- oder Genesen-Nachweis vorgelegt haben und in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, ist die Möglichkeit zur Buchung von Hallenplätzen und der Zutritt zur Halle freigeschaltet.