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Tennishalle wieder 3G

Anja Lippmann • Feb. 28, 2022

Seit Geltungsbeginn der neuesten Corona-Verordnung am 23.02.2022 gilt für den Zutritt und die Nutzung von Sportstätten wieder die 3G-Regel.

Die Tennishalle betreten, auf den Hallenplätzen Tennisspielen, am Tennistraining mit den Trainer*innen teilnehmen und die Umkleiden und Duschen nutzen ist also erlaubt für Personen ab 18 Jahren, die

  • Geimpft mit Impfnachweis der CoronaWarnApp oder CovPassApp oder Ausdruck des Dokuments mit QR-Code (Vollständig oder Vollständig + Booster) oder
  • Genesen mit Genesen-Nachweis der CoronaWarnApp oder CovPassApp oder Ausdruck des Dokuments mit QR-Code (nur gültig zwischen dem 29. und 90. Tag nach Datum des positiven Tests) oder
  • negativ Getestet mit Testnachweis der CoronaWarnApp oder CovPassApp oder schriftlichem Testnachweis (Antigentest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt, jeweils zum Trainingsbeginn) sind.

Für Schüler*innen von 6 bis 17 Jahren gelten in den Faschingsferien vom 28.02. bis 06.03.2022 die Schülerausweise nicht als Testnachweise. Nicht-immunisierte Schüler*innen müssen in dieser Woche einen negativen Testnachweis eines Testzentrums vorlegen. Für die Schulzeit ab 07.03.2022 bis zum Ende der Geltungsdauer der aktuellen Corona-Verordnung am 19.03.2022 gilt dann wieder der Schülerausweis als Testnachweis. Schüler*innen ab 18 Jahren müssen die regulären Bedingungen für Erwachsene s.o. erfüllen. Kinder bis zu Einschulung müssen keinen Nachweis erbringen.

Für alle Mitglieder, die uns Ihren Geimpft- oder Genesen-Nachweis vorgelegt haben und in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, ist die Möglichkeit zur Buchung von Hallenplätzen und der Zutritt zur Halle freigeschaltet.

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