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Öffnungsstufe 1: Freiheiten für den Tennis-Spielbetrieb

Anja Lippmann • Mai 27, 2021

Liebe Tennismitglieder,

endlich ist es geschafft: Auch Stuttgart ist in die „ Öffnungsstufe 1 “ eingetreten.

Für den Spielbetrieb im Tennis bedeutet das:

  • Grundsätzlich haben nur symptomfreie Personen Zutritt zur Sportstätte.
  • Weiterhin dürfen Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume nicht benutzt werden. Nur WCs und immer nur 1 Person.
  • Immer noch gilt: Abstand, Handygiene, medizinische oder FFP2-Maske
  • Alle Personen auf dem Tennisplatz müssen in der Buchung im Buchungssystem benannt werden! Gäste bitte im Kommentarfeld mit Vorname, Name, Mobilnummer erfassen!
  • Grundsätzlich dürfen auf einem Tennisplatz außen max. 5 Personen ab 14 Jahren + die Kinder dieser beiden Haushalte bis 13 Jahren + geimpfte, genesene oder getestete Personen spielen!
  • Für die Tennishalle gilt genau das gleiche, allerdings für alle Plätze zusammen!
  • Die weiteren Öffnungsmöglichkeiten (also Personen aus mehr als 2 Haushalten bis zu 20 pro Tennisplatz – gilt nicht in der Halle!) setzen ein Test- und Hygienekonzept + Kontaktnachverfolgung voraus. Das bedeutet, die Personen auf dem Platz sind, müssen genesen, geimpft oder getestet = ggg = 3g sein. Die Nachweise dafür müssen den Verantwortlichen im Verein oder bei Kontrollen durch eine zuständige Behörde vorgelegt werden.
  • Genesen bedeutet: Eine Person, die vor mindestens 28 Tagen und vor höchstens 6 Monaten ein positives PCR-Testergebnis hatte. Nachweis durch ärztliche Bescheinigung, Laborbescheinigung, Absonderungsanordnung.
  • Geimpft bedeutet: Eine Person, die eine vollständige Impfung erhalten hat. Je nach Impfstoff bedeutet das, die zweite oder einzige Impfung ist mindestens 14 Tage her. Nachweis durch den gelben Impfpass oder Bescheinigung des Arztes oder des Impfzentrums.
  • Getestet bedeutet: Eine Person, die vor höchstens 24 Stunden durch einen Schnelltest oder bestätigten Selbsttest negativ getestet wurde. Nachweis durch Testbescheinigung.

Mögliche Konstellationen für Tennisspiel und Tennistraining sind also:

  • Einzel außen für 2 Personen aus 1 oder 2 Haushalten ohne Einschränkungen möglich
  • Doppel außen möglich für
    2 Personen aus einem Haushalt + 2 Personen aus einem anderen Haushalt oder
    2 Personen aus 2 Haushalten + 2 Personen die genesen, geimpft oder getestet sind
  • Einzeltraining aus Trainer*in + 1 Person ohne Einschränkungen möglich
  • Gruppentraining aus Trainer*in + 20 Kinder bis 13 Jahren auf einem Platz ohne Einschränkungen möglich (auch die „Anleitungsperson“ muss nicht mehr 3g sein!)
  • Gruppentraining aus Trainer*in + 19 Personen (davon mind. 2 ab 14 Jahren) nur wenn alle Personen 3g sind!

Besonderheit Tennishalle:

  • In der ganzen Tennishalle darf sich nur eine der o.g. Gruppen aufhalten, auch auf mehrere Plätzen verteilt, also nur ein Einzel oder nur ein Doppel oder nur ein Einzeltraining oder nur ein Gruppentraining (nur Haushalt + Haushalt!)
  • Zusätzlich zu einer dieser Gruppen dürften nur Gruppen aus 3g-Personen in der Halle spielen.
    Beispiel für eine maximale Konstellation in der Halle:
    Ein Einzeltraining aus Trainer*in + 1 Person (3g nicht erforderlich) auf Platz 1
    Ein Einzel mit 2 Personen 3g auf Platz 2
    Ein Doppel mit 4 Personen 3g auf Platz 3

Wir stellen diese Informationen nach bestem Wissen für Euch zusammen und übernehmen dafür keine Gewähr. Es gelten ausschließlich die Vorschriften des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart.

Weitere Infos findet Ihr z.B. auf den Seiten des Württembergischen Tennis bunds oder des Badischen Tennisverbands und auf baden-wuerttemberg.de

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