Blog-Layout

Erneute Änderung, Corona-Verordnung vom 23.04.2021 und Bundesnotbremse: Spielbetrieb auf den Außenplätzen und in der Halle

Anja Lippmann • Apr. 25, 2021

Liebe Mitglieder der SGW-Tennisabteilung,

die neue Corona-Verordnung wurde am 23.04.2021 veröffentlicht. Kontaktloser Individualsport ist damit auch bei einer höheren Inzidenz als 100 weiterhin möglich, auch in der Halle. Der Württembergische Tennisbund und der Badische Tennisverband haben auch dieses Mal wieder Erläuterungen dazu veröffentlicht, unserer Meinung nach allerdings verwirrend und zum Teil nicht zutreffend.

Alle folgenden Regelungen entstammen der CoronaVO BW vom 23.04.2021, wir erklären Euch nur die Umsetzung auf unserer Tennisanlage nach unserem Verständnis und für die Situation Inzidenz > 100.

Tennishalle

Gespielt werden darf in der Halle nur zu zweit oder mit Personen eines Haushalts! Also Einzel aus 2 Personen aus 1 oder 2 Haushalten oder Trainer*in + 1 Person! Doppel nur aus einem Haushalt!

Außenplätze

Gespielt werden darf pro Platz nur zu zweit oder mit Personen eines Haushalts! Also Einzel aus 2 Personen aus 1 oder 2 Haushalten oder Trainer*in + 1 Person! Doppel nur aus einem Haushalt!

Gebucht werden die Plätze über unsere Buchungsseite sgw-tennis.ebusy.de. Wie im letzten Sommer auch bereits bis zu 60 Minuten vor Spielbeginn von zuhause oder unterwegs oder auch am Rechner im Halleneingang. Für den Corona-Einbahnverkehr ist weiterhin nur der Umkleiden-Eingang geöffnet.

Bitte bucht mit Eurem Namen nur für Euch selbst und nicht für andere Spieler*innen, auch nicht für Familienmitglieder oder Freunde. Bucht bitte alle Mitspieler*innen in Euren gebuchten Platz ein. Geht bitte nur auf einen Platz, wenn Ihr ihn auch gebucht habt. Das Buchungssystem ist gleichzeitig unsere Corona-Dokumentation nach § 6 CoronaVo, also wer sich wann mit wem auf dem Sportgelände aufgehalten hat. Wer keine oder falsche Angaben, macht riskiert Sanktionen für den Verein und kann vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

Denkt bitte daran, dass wir besonders jetzt, da die strengeren Regelungen der “Corona-Notbremse” für die Stadt Stuttgart gelten und in der neuen Corona-Verordnung nochmals verschärft wurden, gegenüber allen anderen Sportarten im Verein in einer herausgehobenen Position sind und als einzige Abteilung unseren Sport betreiben dürfen. Alle anderen Abteilungen mussten ihren Sportbetrieb seit 31.3. wieder einstellen. Haltet Euch deshalb bitte streng an die Regeln im Hygienekonzept.

Share by: