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Neue Corona-Verordnung und Stufe “unter 50”

Anja Lippmann • Juni 06, 2021

Liebe Mitglieder,

zur ab morgen geltenden neuen Corona-Verordnung möchten wir Euch wichtige Informationen für den Spiel- und Trainingsbetrieb geben.

Die guten Nachrichten:

Solange wir in der Stufe „Inzidenz unter 50“ sind, dürfen wir pro Platz (auch in der Halle) Einzel oder Doppel spielen oder Einzel- oder Gruppentrainings ohne Teilnehmerbegrenzung veranstalten.

Grundsätzlich dürfen jetzt auch Wettkämpfe im Amateursport ohne Teilnehmerbegrenzung und mit max. 500 Zuschauern außen / 250 innen stattfinden. Der WTB muss allerdings die Entscheidung zur Durchführung z.B. der Verbandsspielrunde erst noch treffen. Wir rechnen in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung für die Verbandsspielrunde.

Die nicht ganz so gute Nachricht:

Jede Person ab 6 Jahre, die die Tennisanlage betreten und am Sportbetrieb teilnehmen will, muss einen Impfnachweis oder Genesenennachweis oder Testnachweis nach § 5 CoronaVO vorlegen. Die Vereinsverantwortlichen haben diesen Nachweis zu prüfen. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann am Spiel oder Training nicht teilnehmen und muss die Tennisanlage verlassen.

Für Schüler*innen gibt es dafür eine Sonderregelung: Die Testnachweise, die im Rahmen der Testung in der Schule ausgestellt werden, können für die Teilnahme am Tennissport genutzt werden, wenn sie zum Spielbeginn nicht älter als 60 Stunden (= 2 ½ Tage) sind.

Für alle anderen: Testnachweise einer beauftragten Teststelle oder aus der Testung beim Arbeitgeber können genutzt werden, wenn sie zum Spielbeginn nicht älter als 24 Stunden sind.

Wir bitten dazu ganz ausdrücklich um Eure Unterstützung: Wir als Vereinsverantwortliche haben diese Regeln nicht gemacht und wünschen sie uns in einigen Detail auch nicht so. Wir müssen aber für die Duchsetzung sorgen und bitten Euch deshalb, den jeweiligen Personen, die Euch auf die Regeln ansprechen mit Verständnis und Respekt zu begegnen.

Testangebot:

Wer keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen kann und vor dem Tennisspiel keinen anderen Testnachweis besorgen konnte, kann zu den Öffnungszeiten der Gaststätte (täglich außer dienstags 16-22 Uhr) einen Selbsttest erwerben, diesen unter Aufsicht durchführen und einen Testnachweis erhalten. Dieses Angebot können wir nur in einem geringen Umfang durchführen. Wir berechnen dafür einen Kostenanteil von 5€, der bei der Testung in bar zu bezahlen ist und an die SG Weilimdorf e.V. geht. Bitte rechnet dafür einen Zeitaufwand von ca. 30 Minuten vor Spielbeginn ein.

Aussichten:

Bei dieser neuen Testpflicht für alle Tennisspieler*innen ab 6 Jahre handelt es sich um eine deutliche und unerwartete Einschränkung für den Tennis-Vereins-Sport im Vergleich zu den Regeln, die in den vergangenen Monaten auch bei Inzidenzen über 200 galten. So wird es auch in der Kommunikation mit vielen anderen Tennisvereinen in Württemberg und Baden und mit den beiden Verbänden diskutiert. Eine kleine Hoffnung bleibt noch in Bezug auf eine sportartspezifische Regelung in einer Änderung der allgemeinen Corona-Verordnung oder einer noch nicht erschienenen Corona-Verordnung Sport, wofür sich die Verbände auch einsetzen. Der einzige andere Ausweg aus der Testpflicht wäre das Erreichen der Stufe „Inzidenz unter 35“. Zunächst gilt aber die neue Corona-Verordnung. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Euch wieder.

Bis bald auf dem Tennisplatz!

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