Blog-Layout

Neue Corona-Verordnung und Schüler-Ferien-Regelung ab 27.12.2021

Anja Lippmann • Dez. 26, 2021

Zum 27.12.2021 gelten strengere Regeln für den Zutritt zur SGW-Tennishalle:

  • Weiterhin gilt 2GPlus, also Vollständig-Geimpft oder Genesen plus Testnachweis. Vom Testnachweis befreit sind Geboosterte.
  • Vollständig-Geimpfte oder Genesene sind allerdings nur noch 3 Monate (statt bisher 6 Monate) nach der letzten Impfung oder der Erkrankung vom Testnachweis befreit
  • Für Schüler*innen gilt während der Schulferien vom 27.12.2021 bis 09.01.2022 nicht der Schülerausweis für den Zutritt, sondern sie müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Ausnahme: Vollständig-Geimpfte, Genesene oder Geboosterte dürfen ohne weiteren Nachweis die Tennishalle nutzen.

Nur von wenigen Mitgliedern liegen uns die Nachweise, die ab 27.12.2021 notwendig sind. Die Zutrittsfunktion der Mitgliedskarten der Mitglieder, die keinen gültigen 2GPlus-Nachweis vorgelegt haben, wird gesperrt. Sobald uns die notwendigen Nachweise vorliegen, wird die Sperre aufgehoben. Die Mitglieder, die von den neuen Regelungen betroffen sind, wurden bereits direkt angeschrieben. Bitte unterstützt uns, und sendet uns die Nachweise und Eure Einwilligung zur Datenverarbeitung an sgw-tennis@ebusy.de

Die Bucherinnen und Bucher von Hallenabos bitten ebenfalls und nochmals um Unterstützung. Von einigen Mitspielenden im Hallenabo fehlen uns die notwendigen 2GPlus-Nachweise. Da Ihr für die Umsetzung der Corona-Vorschriften für alle Mitspielenden in Eurem Hallenabo verantwortlich seid, bitten wir Euch, alle nochmals anzusprechen und um die Vorlage der Nachweise zu bitten. Bitte ebenfalls an sgw-tennis.ebusy.de schicken.

Share by: