Pro Kalenderjahr sind von Mitgliedern der SGW-Tennisabteilung folgende Arbeitsstunden abzuleisten:
- Jugendliche von 15 bis 17 Jahre: 2,5 Arbeitsstunden
- Erwachsene: 5 Arbeitsstunden
- Rentnerinnen und Rentner: 2,5 Arbeitsstunden
Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Ersatzzahlung von 10 € abgerechnet. Wir informieren die Mitglieder, für die eine Ersatzzahlung berechnet wurde und ziehen den Betrag per Lastschrift zum Ende des Mitgliedsjahres = Kalenderjahres ein.
Die Arbeitsstunden sind ein Bestandteil des Mitgliedsbeitrags und wurden durch die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung zuletzt am 4.2.2018 beschlossen. Krankmeldungen „befreien“ nicht von der Arbeitsleistung oder Zahlung. Nach der Satzung der SG Weilimdorf e.V. können Härtefallanträge gestellt werden.
Bitte achtet darauf, dass Eure Anwesenheit in der Arbeitsdienstliste für den jeweiligen Arbeitstag erfasst wird.
Arbeitsdienste werden von der Abteilungsleitung ausgeschrieben und das jeweilige leitende Mitglied benannt.