Pro Kalenderjahr sind von Mitgliedern der SGW-Tennisabteilung folgende Arbeitsstunden abzuleisten:
- Jugendliche von 15 bis 17 Jahre: 2,5 Arbeitsstunden
- Erwachsene: 5 Arbeitsstunden
- Rentnerinnen und Rentner: 2,5 Arbeitsstunden
Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Ersatzzahlung von 10 € abgerechnet. Wir informieren die Mitglieder, für die eine Ersatzzahlung berechnet wurde und ziehen den Betrag per Lastschrift im November 2023 ein.
Die Arbeitsstunden sind ein Bestandteil des Mitgliedsbeitrags und wurden durch die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung zuletzt am 4.2.2018 beschlossen. Krankmeldungen „befreien“ nicht von der Arbeitsleistung oder Zahlung. Satzungsgemäß können Härtefallanträge gestellt werden.
Bitte bringt diesen Arbeitsnachweis zu Euren Arbeitseinsätzen mit und lasst ihn der Arbeitsdienstleitung abzeichnen. Gebt den ausgefüllten Arbeitsnachweis bis zum 31.10.2023 ab, per Post, direkt in den SGW-Briefkasten oder eingescannt per Email an vorstand@sgw-tennis.de.
Verlorengegangene, zu spät abgegebene oder nicht korrekt ausgefüllte und abgezeichnete Arbeitsnachweise können nicht bearbeitet werden.
Arbeitsdienste werden von der Abteilungsleitung ausgeschrieben und das jeweilige leitende Mitglied benannt.
Arbeitsnachweis als pdf zum Download: Klick ins Bild