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2GPlus für Zutritt zur Tennishalle ab 4.12.2021

Anja Lippmann • Dez. 05, 2021

Liebe Mitglieder und Nutzer*innen der SGW-Tennishalle,

zum 4.12.2021 wurde eine neue Coronaverordnung erlassen. Ab sofort gilt für den Zutritt in die Tennishalle und die Teilnahme an Sportangeboten 2GPlus.

2GPlus bedeutet (inkl. der neuesten Änderung der Landesregierung heute 14 Uhr):
–> Geimpft oder Genesen mit negativem Testnachweis

Ausnahmen von der Testnachweispflicht:
– Geimpfte oder Genesene mit Booster-Impfung
– Geimpfte, deren vollständige Impfung weniger als 6 Monate zurückliegt
– Genesene, deren PCR-Nachweis der Erkrankung weniger als 6 Monate zurückliegt
– Kinder unter 6 oder noch nicht eingeschult bis 7: Keine Nachweispflicht, Schülerinnen und Schüler und Jugendliche bis 17 Jahre: Schülerausweis, Schwangere und Stillende bis 10.12., Personen mit ärztlichem Attest, Personen für die keine Impfempfehlung gilt: Negativer Antigentestnachweis.

Seit 1.12. muss der Geimpft- oder Genesenen-Nachweis digital (Dokument mit QR-Code oder App) erbracht und kontrolliert werden: Das gelbe Impfbuch gilt also dafür nicht mehr!

Wir bitten Euch um Eure Mithilfe:

– Bitte legt Eure 2GPlus-Nachweise für die AboBuchungen in der Geschäftstelle der SG Weilimdorf vor. Bei der Überprüfung zum Anfang der Wintersaison wurde das Impfdatum oder das Genesenen-Datum nicht gespeichert. Für die Einhaltung dieser Nachweispflicht ist die jeweilige Bucherung oder der Bucher verantwortlich. Das geht persönlich in der Geschäftsstelle in dem Ihr Eure digitalen Nachweise vorzeigt oder per Email an info@sgweilimdorf.de, indem Ihr ein Foto der CoronaWarn-App oder CovidPass-App, auf dem Name, Datum der letzten Impfung und der QR-Code zu sehen sind, anhängt.
– Solltet Ihr unter keine der genannten Ausnahmen fallen, müsst Ihr für jeden Spieltermin einen negativen Testnachweis in der Geschäftsstelle vorlegen.

– Für die Buchung einzelner Hallenstunden gilt das Gleiche. Solltet Ihr Testnachweise vorlegen müssen, müsst Ihr dies vor jeder Buchung tun und die Buchung durch die Geschäftsstelle durchführen lassen.
– Tests können in den Testzentren oder bei anbietenden Ärzten und Apotheken durchgeführt werden.
– In Einzelfällen können in der Geschäftsstelle der SGW mitgebrachte Selbsttests unter Aufsicht der beauftragten Mitarbeitenden durchgeführt werden und ein Testnachweis ausgestellt werden. Dieser Testnachweis gilt nur für den Zutritt zur Tennishalle und nicht für andere 2GPlus-Aktivitäten wie z.B. der Zutritt in Restaurants.

– Für Trainerstunden führen die Trainer*innen die Prüfung der erforderlichen Nachweise und die Datenverarbeitung durch. In Einzelfällen können mitgebrachte Selbsttests unter Aufsicht der beauftragten Trainer*innen durchgeführt werden. Testbescheinigung wie oben.

Bitte haltet Euch an die Abläufe, die wir für die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten für uns als Verein erstellt haben. Geht nicht in die Tennishalle, wenn Ihr nicht den erforderlichen Nachweis habt. Die aktuellen Hygienekonzepte findet Ihr hier: https://sgw-tennis.de/hygienekonzept/ Vielen Dank!

Abteilungsleitung SGW Tennis

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